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Rat beschließt Erhaltungs-, Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortskern Nottuln

Ein wichtiger Meilenstein zur Sicherung des denkmalgeschützten Bestandes und der zukünftigen gestalterischen Qualität im historischen Ortskern von Nottuln ist geschafft: Der Rat der Gemeinde Nottuln hat die von farwickgrote partner erarbeiteten beiden Satzungen – Erhaltungssatzung sowie Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung – beschlossen und den Beschluss im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht.

Grundlage der beiden Satzungen ist eine umfangreiche Stadtbildanalyse in Verbindung mit einer städtebaulich-gestalterischen und stadthistorischen Untersuchung des maßgeblich durch den Barockbaumeister Johann Conrad Schlaun geprägten Ortskern Nottulns.



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