Ein wichtiger Meilenstein zur Sicherung des denkmalgeschützten Bestandes und der zukünftigen gestalterischen Qualität im historischen Ortskern von Nottuln ist geschafft: Der Rat der Gemeinde Nottuln hat die von farwickgrote partner erarbeiteten beiden Satzungen – Erhaltungssatzung sowie Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung – beschlossen und den Beschluss im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht.
Grundlage der beiden Satzungen ist eine umfangreiche Stadtbildanalyse in Verbindung mit einer städtebaulich-gestalterischen und stadthistorischen Untersuchung des maßgeblich durch den Barockbaumeister Johann Conrad Schlaun geprägten Ortskern Nottulns.